Deregulierung, aber richtig

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Gewährung von Abgabenfreiheit für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet (BRD)

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 423/1972 · in Kraft seit 1972-11-26

39/05 Zollbegünstigungen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Zollunion / Binnenmarkt (AEUV Art. 28 ff.)

Begründung

Der Vertrag gewaehrt Abgabenfreiheit fuer Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet. Da zwischen Oesterreich und Deutschland keine Zollgrenzen mehr bestehen, ist die Befreiung gegenstandslos.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die Vertragsstaaten werden den Betrieb von Fernmeldeanlagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch Gewährung der Befreiung von Ein- und Ausgangsabgaben erleichtern.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz