Deregulierung, aber richtig

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Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Asiatischen Entwicklungsbank

· BG · BGBl. Nr. 149/1972 · in Kraft seit 1972-06-07

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Bundesgesetz ermächtigte zur Zeichnung zusätzlicher Kapitalanteile an der Asiatischen Entwicklungsbank im Wert von 7.500.000 US-Dollar — noch berechnet in Goldgewicht vom 31. Jänner 1966, einem Relikt des Bretton-Woods-Systems. Die Zeichnung ist vollzogen und der Goldstandard weggefallen. Das Gesetz ist vollständig erledigt und gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Asiatischen Entwicklungsbank zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von 7,500.000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 31. Jänner 1966 zu zeichnen. 14.06.2023 10004112 NOR12045650 N3197237314J

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut. 14.06.2023 10004112 NOR12045651 N3197237315J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz