Deregulierung, aber richtig

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Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Tschechische R)

· Vertrag – Tschechische R · BGBl. Nr. 496/1971 · in Kraft seit 1993-01-01

39/07 Zahlungsverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Binnenmarkt und Kapitalverkehrsfreiheit; bilaterale Zahlungs- und Verrechnungsregime zwischen Mitgliedstaaten sind gegenstandslos.

Begründung

Abkommen mit der Tschechoslowakei ueber die Ausserkraftsetzung des Zahlungsabkommens von 1948 und den Uebergang zum Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Waehrung; ein Relikt der Ost-West-Verrechnungssysteme. Durch den EU-Binnenmarkt und die Kapitalverkehrsfreiheit ist es vollstaendig ueberholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

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