Deregulierung, aber richtig

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Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Slowakei)

· Vertrag – Slowakei · BGBl. Nr. 496/1971 · in Kraft seit 1993-01-01

39/07 Zahlungsverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Abkommen von 1971 setzte lediglich ein Zahlungsabkommen von 1948 außer Kraft und regelte den Übergang zum Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung. Der Vorgang ist längst vollzogen und der Zahlungsverkehr mit der heute zur Eurozone gehörenden Slowakei vollständig vom EU-Recht erfasst.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Mit 31. Dezember 1971 verliert das Zahlungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik vom 29. Oktober 1948 in der Fassung nach dem Protokoll vom 21. November 1961 seine Gültigkeit.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Der Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik wird ab 1. Jänner 1972 in Übereinstimmung mit den in jedem der beiden Vertragsstaaten geltenden Devisenvorschriften in frei konvertierbarer Währung abgewickelt.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 7 §§ im Datensatz