Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Niederlande)
· Vertrag – Niederlande · BGBl. Nr. 191/1971 · in Kraft seit 1971-04-21
39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Direkte Steuern bleiben nationale Zuständigkeit; das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden vermeidet Doppelbesteuerung und ist auch zwischen EU-Staaten weiterhin sinnvoll.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 35 §§ im Datensatz