Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung - Kapitalanteile
· BG · BGBl. Nr. 308/1971 · in Kraft seit 1971-08-14
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Bundesgesetz ermächtigte einmalig zur Zeichnung weiterer Weltbank-Kapitalanteile im Wert von 43.700.000 US-Dollar. Die Zeichnung wurde 1971 vollzogen. Das Gesetz ist ein erledigter Einmalauftrag ohne operative Restwirkung.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von US-Dollar 43,700.000 zu zeichnen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz