Förderung - Kartoffelverwertung (Stärkeförderungsgesetz 1969)
· BG · BGBl. Nr. 396/1991 · in Kraft seit 1992-01-01
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Stärkeförderungsgesetz von 1969 förderte die Kartoffel-/Stärkeverwertung; sichtbar sind nur noch Übergangsbestimmungen von 1992. Agrarförderung läuft heute über die EU-Agrarpolitik. Der nationale Sonderrahmen ist überholt und sollte bereinigt werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
ABSCHNITT IX (Anm.: zu Art. I § 4, BGBl. Nr. 154/1969) Artikel I (1) Soweit auf Grund dieses Bundesgesetzes vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zu besorgende Angelegenheiten auf das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft übergehen, werden die bisher dem Planstellenbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten angehörenden Bediensteten, die am 1. November 1991 ausschließlich oder überwiegend mit diesen Angelegenheiten betraut sind, in den Planstellenbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft übernommen. (2) Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat nach Anhörung des in diesem Bundesministerium eingerichteten Zentralausschusses mit Bescheid festzustellen, welche Beamten ausschließlich oder überwiegend mit diesen Angelegenheiten betraut sind. (3) Abs. 2 gilt für Vertragsbedienstete mit der Maßgabe, daß an die Stelle des Bescheides eine Dienstgebererklärung tritt. (4) Den gemäß Abs. 1 übernommenen Bediensteten ist, sofern nicht wichtige dienstliche Interessen entgegenstehen, eine Verwendung zuzuweisen, die ihrer bisherigen zumindest gleichwertig ist. (5) Die gemäß Abs. 1 übernommenen Bediensteten wer
Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 2 §§ im Datensatz