Deregulierung, aber richtig

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Sonderabgabengesetz

· BG · BGBl. Nr. 367/1970 · in Kraft seit 1970-12-17

32/08 Sonstiges Steuerrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn
70%Konfidenz

Begründung

Die hier geregelte Sonderabgabe auf Kraftfahrzeuge wird laut Gesetz seit dem 1. Jänner 1971 nicht mehr eingehoben. Das Gesetz hat damit keine Wirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 2 — (Anm.: Zu §§ 18-24) ↗ RIS

Artikel II (Anm.: Zu §§ 18-24) Die Sonderabgabe von Kraftfahrzeugen gemäß Art. V des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 302/1968 ist für Vorgänge, die nach dem 31. Dezember 1970 eintreten, nicht mehr zu erheben.

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 1 §§ im Datensatz