Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Spanien)
· Vertrag – Spanien · BGBl. Nr. 395/1967 · in Kraft seit 1968-01-01
39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Doppelbesteuerungsabkommen vermeidet die doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen. Solche Abkommen bleiben auch zwischen EU-Staaten notwendig, da es kein ersetzendes EU-Recht gibt.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 33 §§ im Datensatz