Deregulierung, aber richtig

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Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 13/1967 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen begründet die Mitgliedschaft in der Asiatischen Entwicklungsbank. Legitime außen- und entwicklungspolitische Zusammenarbeit ohne inländische Freiheitsbeschränkung.

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