Deregulierung, aber richtig

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Internationaler Währungsfonds – Quotenerhöhung

· BG · BGBl. Nr. 203/1965 · in Kraft seit 1965-07-28

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Bundesgesetz ordnete die Erhöhung der österreichischen IWF-Quote von 75 auf 175 Millionen US-Dollar ab Jänner 1966 an. Diese Maßnahme wurde vollzogen; seitdem wurde die Quote mehrfach erneut angepasst. Das Gesetz ist ein vollständig erledigter Einmalauftrag.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die der Republik Österreich gemäß Artikel III Absatz 1 des Abkommens des Internationalen Währungsfonds, BGBl. Nr. 105/1949, zugeteilte Quote von 75 Millionen US-Dollar wird auf Vorschlag des Internationalen Währungsfonds mit Wirkung vom 1. Jänner 1966 um 100 Millionen US-Dollar auf 175 Millionen US-Dollar erhöht. Dies ist dem Internationalen Währungsfonds durch den Bundesminister für Finanzen namens der Republik Österreich im Sinne des Artikels III Absatz 2 letzter Satz des Abkommens des Internationalen Währungsfonds zur Kenntnis zu bringen. 20.03.2018 10003986 NOR12044653 N3196536952J

§ 4 ↗ RIS

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen betraut. 20.03.2018 10003986 NOR12044656 N3196536955J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz