Deregulierung, aber richtig

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Zollabkommen über Behälter (1956)

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 101/1964 · in Kraft seit 1964-06-03

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1964 notiert weitere Beitritte zum Zollabkommen über Behälter, darunter Jugoslawien, das als Staat nicht mehr existiert. Es handelt sich um eine rein historische Bestandsaufnahme ohne eigenständige Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. April 1964, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über Behälter StF: BGBl. Nr. 101/1964 13.09.2018 10003982 NOR11004018 N3196413840H

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilungen des Generalsekretariats der Vereinten Nationen haben seit den unter der Nr. 79/1961 im Bundesgesetzblatt kundgemachten Ratifikationen und Beitritten folgende weitere Staaten das Zollabkommen über Behälter, BGBl. Nr. 22/1958, ratifiziert beziehungsweise sind diesem beigetreten: Datum der Hinterlegung der Staaten: Ratifikations- beziehungsweise Beitrittsurkunde: Luxemburg 25. Oktober 1960 Jugoslawien 9. März 1961 Finnland 15. Juni 1961 Griechenland 12. September 1961 Bundesrepublik 23. Oktober 1961 Deutschland Norwegen 22. November 1961 Italien 29. März 1962 Tschechoslowakei 31. Mai 1962 (mit Vorbehalt) Kamerun 24. September 1963 Algerien 31. Oktober 1963 (mit Vorbehalt) Sierra Leone hat am 13. März 1962 erklärt, sich an dieses Abkommen gebunden zu erachten, dessen Anwendung bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit auf das Gebiet dieses Staates ausgedehnt worden war. Jamaika hat am 11. November 1963 erklärt, s

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz