Zollbehandlung von Paletten
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 20/1964 · in Kraft seit 1997-03-15
39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das europäische Abkommen erleichtert die Zollbehandlung von im internationalen Verkehr verwendeten Paletten. Es ist rein handelserleichternd und freiheitsfördernd.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz