Deregulierung, aber richtig

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Zollbehandlung von Paletten

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 20/1964 · in Kraft seit 1997-03-15

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das europäische Abkommen erleichtert die Zollbehandlung von im internationalen Verkehr verwendeten Paletten. Es ist rein handelserleichternd und freiheitsfördernd.

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