Doppelbesteuerung – Vereinbarung über die Durchführung der Rückerstattung der im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern von Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen (Luxemburg)
· Vertrag – Luxemburg · BGBl. Nr. 143/1964 · in Kraft seit 1964-07-11
39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Durchführungsvereinbarung zur Rückerstattung von Quellensteuern im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens; rein technischer, legitimer Steuerinhalt.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz