Deregulierung, aber richtig

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Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 1/1963 · in Kraft seit 1963-01-06

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Zollabkommen erleichtert die vorübergehende abgabenfreie Einfuhr von Berufsausrüstung. Es wirkt handelserleichternd und schränkt keine Freiheiten ein.

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