Deregulierung, aber richtig

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Doppelbesteuerung – Erbschaftssteuer (Schweden)

· Vertrag – Schweden · BGBl. Nr. 212/1963 · in Kraft seit 1963-06-10

39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Österreich hat die Erbschaftssteuer 2008, Schweden bereits 2004 abgeschafft; ein Doppelbesteuerungsabkommen für eine in beiden Staaten nicht mehr erhobene Steuer ist gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

39/03 Doppelbesteuerung Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern. StF: BGBl. Nr. 212/1963 (NR: GP X RV 5 AB 19 S. 4. BR: S. 197.) Deutsch, Schwedisch Nachdem das am 21. November 1962 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern, welches also lautet: die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien. am 2. Mai 1963. Dieses Abkommen ist gemäß seinem Artikel 13 Absatz 2 am l0. Juni 1963 in Kraft getreten. Der Bundespräsident der Republik Österreich und seine Majestät der

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