Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 191/1962 · in Kraft seit 1997-03-15
39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Zollabkommen erleichtert die vorübergehende abgabenfreie Einfuhr von Umschließungen (Verpackungen). Es baut Handelshemmnisse ab und beschränkt keine Freiheiten.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 23 §§ im Datensatz