Deregulierung, aber richtig

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ERP-Counterpart-Regelung (USA)

· Vertrag – USA · BGBl. Nr. 206/1962 · in Kraft seit 1962-07-12

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
7Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen von 1962 regelte die Uebertragung der Verfuegungsgewalt ueber die Marshallplan-Counterpart-Mittel auf Oesterreich. Es ist eine abgeschlossene Nachkriegsangelegenheit ohne fortdauernden eigenstaendigen Regelungsbedarf.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 5 — ARTIKEL V ↗ RIS

ARTIKEL V Übertragung der Verfügungsgewalt Um die Verfügungsgewalt über die Gebarung der Counterpart-Mittel auf die Österreichische Bundesregierung zu übertragen, gilt folgendes als vereinbart:

KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz