ERP-Counterpart-Regelung (USA)
· Vertrag – USA · BGBl. Nr. 206/1962 · in Kraft seit 1962-07-12
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
7Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen von 1962 regelte die Uebertragung der Verfuegungsgewalt ueber die Marshallplan-Counterpart-Mittel auf Oesterreich. Es ist eine abgeschlossene Nachkriegsangelegenheit ohne fortdauernden eigenstaendigen Regelungsbedarf.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 5 — ARTIKEL V ↗ RIS
ARTIKEL V Übertragung der Verfügungsgewalt Um die Verfügungsgewalt über die Gebarung der Counterpart-Mittel auf die Österreichische Bundesregierung zu übertragen, gilt folgendes als vereinbart:
KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz