Deregulierung, aber richtig

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Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 26/1961 · in Kraft seit 1961-01-01

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses eng begrenzte Zollabkommen erleichtert die Einfuhr von Ersatzteilen zur Ausbesserung von EUROP-Eisenbahnwagen; es ist rein technisch und freiheitsfördernd. Da der EUROP-Wagenpool weitgehend aufgelöst ist, könnte seine Grundlage entfallen sein, doch schränkt es keine Freiheiten ein.

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