Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 26/1961 · in Kraft seit 1961-01-01
39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses eng begrenzte Zollabkommen erleichtert die Einfuhr von Ersatzteilen zur Ausbesserung von EUROP-Eisenbahnwagen; es ist rein technisch und freiheitsfördernd. Da der EUROP-Wagenpool weitgehend aufgelöst ist, könnte seine Grundlage entfallen sein, doch schränkt es keine Freiheiten ein.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 14 §§ im Datensatz