Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 288/1961 · in Kraft seit 1962-01-11

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen erleichtert die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laborgeräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten. Es ist rein handelserleichternd und freiheitsfördernd.

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