Abkommen über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 288/1961 · in Kraft seit 1962-01-11
39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen erleichtert die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laborgeräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten. Es ist rein handelserleichternd und freiheitsfördernd.
Kategorien
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