Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 201/1961 · in Kraft seit 1961-06-28
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen begründet die Mitgliedschaft in der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA, Weltbankgruppe). Legitime entwicklungspolitische Zusammenarbeit ohne inländische Freiheitsbeschränkung.
Kategorien
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