Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1959)
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 92/1960 · in Kraft seit 1960-05-03
39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das TIR-Abkommen 1959 wurde durch das TIR-Abkommen 1975 abgelöst, das den internationalen Warentransport mit Carnets TIR heute umfassend regelt. Der Alttext ist ohne eigenständige Bedeutung.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 62 §§ im Datensatz