Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Schweden)
· Vertrag – Schweden · BGBl. Nr. 39/1960 · in Kraft seit 1959-12-29
39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Doppelbesteuerungsabkommen bleibt zwischen den EU-Staaten Österreich und Schweden gültig, da die direkte Besteuerung nicht unionsrechtlich harmonisiert ist; es schafft Rechtssicherheit.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 32 §§ im Datensatz