Deregulierung, aber richtig

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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Schweden)

· Vertrag – Schweden · BGBl. Nr. 39/1960 · in Kraft seit 1959-12-29

39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Doppelbesteuerungsabkommen bleibt zwischen den EU-Staaten Österreich und Schweden gültig, da die direkte Besteuerung nicht unionsrechtlich harmonisiert ist; es schafft Rechtssicherheit.

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