Doppelbesteuerung – Entlastung bei Quellensteuern (Schweden)
· Vertrag – Schweden · BGBl. Nr. 143/1960 · in Kraft seit 1959-12-29
39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Durchführungsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen; die direkte Besteuerung ist auch zwischen EU-Staaten nicht harmonisiert, das Abkommen bleibt anwendbar.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz