Deregulierung, aber richtig

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Doppelbesteuerung – Entlastung bei Quellensteuern (Schweden)

· Vertrag – Schweden · BGBl. Nr. 143/1960 · in Kraft seit 1959-12-29

39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Durchführungsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen; die direkte Besteuerung ist auch zwischen EU-Staaten nicht harmonisiert, das Abkommen bleibt anwendbar.

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