Europäisches Währungsabkommen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 75/1960 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 157/1962 · in Kraft seit 1962-01-01
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Europäische Währungsabkommen löste 1958 die Europäische Zahlungsunion ab und wurde 1972 beendet. Es entfaltet keine Wirkung mehr und ist überholt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 35 §§ im Datensatz