Ausgabe von Scheidemünzen zu 25 Schilling
· BG · BGBl. Nr. 108/1959 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 597/1988 · in Kraft seit 1989-01-01
37/01 Geld- und Währungsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Regelt die Prägung einer 25-Schilling-Münze (1959). Mit der Euro-Einführung 2002 gegenstandslos.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
/Dokumente/Bundesnormen/NOR12043554/hauptdokument.img1is.png Die Münzen sind aus einer Legierung von 800 Tausendteilen Silber und 200 Tausendteilen Kupfer hergestellt; sie haben einen Durchmesser von 30 mm und ein Rauhgewicht von 13 g, enthalten somit 10'4 g Feinsilber. Abweichungen hievon dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Gewicht 10/1000 nicht übersteigen. Die eine Seite zeigt das Kopfbild des um die Steiermark besonders verdienten Erzherzogs Johann in rechter Seitenansicht, umgeben von der kreisförmigen Umschrift „Erzherzog Johann 1782 – 1859“ und der Jahreszahl „1959“. Die andere Seite zeigt in der Mitte einen Panther, als Wappen des Bundeslandes Steiermark, umgeben im Dreiviertelkreis von den Wappen der anderen Bundesländer. Links unterhalb des Panthers befinden sich der Brustschild des Bundeswappens und die Ziffer „25“. Die Umschrift besteht aus den Worten „Republik Österreich“ und „Schilling“. Die innere Einfassung besteht auf beiden Seiten aus einem flachen Stäbchen. Der Rand der Münze ist glatt und trägt die vertiefte Inschrift „Fuenfundzwanzig Schilling“. Die Münzen sind bei allen Kassen des Bundes und der übrigen Gebietskörperschaften sowie ihrer Betriebe und im Privatve
Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 2 §§ im Datensatz