Deregulierung, aber richtig

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Zollabkommen über Behälter (1956)

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 261/1959 · in Kraft seit 1959-12-08

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1959 teilt lediglich mit, dass Frankreich, Kambodscha und Schweden dem Zollabkommen über Behälter von 1956 beigetreten sind. Es handelt sich um eine rein historische Bekanntmachung ohne jede eigenständige Rechtswirkung. Spätere Kundmachungen und das EU-Recht haben diesen Stand längst überholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 25. November 1959 über weitere Beitritte und Ratifikationen zum Zollabkommen über Behälter StF: BGBl. Nr. 261/1959 13.09.2018 10003906 NOR11003942 N3195913834H

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Zollabkommen über Behälter samt Unterzeichnungsprotokoll vom 18. Mai 1956, BGBl. Nr. 22/1958, ratifiziert beziehungsweise sind diesem beigetreten: Datum der Hinterlegung Staaten: der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: Frankreich 20. Mai 1959 Kambodscha 4. August 1959 Schweden 11. August 1959 13.09.2018 10003906 NOR12043535 N3195913835H

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz