Zahlungsverpflichtungen - Regelung der Zeit vor dem 9. Mai 1945 (Schweiz)
· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 110/1958 · in Kraft seit 1958-06-02
39/09 Auslandsschulden · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelte Zahlungsverpflichtungen aus der Zeit vor dem 9. Mai 1945; es ist eine abgeschlossene Nachkriegsangelegenheit ohne fortdauernde Wirkung.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 9 §§ im Datensatz