Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über deutsche Auslandsschulden

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 203/1958 · in Kraft seit 1958-08-20

39/09 Auslandsschulden · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Londoner Abkommen über deutsche Auslandsschulden von 1953 regelte die Nachkriegsschulden Deutschlands. Diese Schuldenregelung ist abgewickelt und heute gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

KI-Analyse · 2026-07-20 · 39 §§ im Datensatz