Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 180/1958 · in Kraft seit 1958-06-12

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen (Florenz 1950) erleichtert die zollfreie Einfuhr von Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturgütern. Es baut Barrieren für den Kultur- und Wissensaustausch ab und ist weiterhin in Kraft.

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