Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 180/1958 · in Kraft seit 1958-06-12
39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen (Florenz 1950) erleichtert die zollfreie Einfuhr von Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturgütern. Es baut Barrieren für den Kultur- und Wissensaustausch ab und ist weiterhin in Kraft.
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 25 §§ im Datensatz