Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 21/1958 · in Kraft seit 1959-01-01
39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Zollabkommen erleichtert die vorübergehende abgabenfreie Einfuhr privat genutzter Wasser- und Luftfahrzeuge. Es ist freiheitsfördernd und ohne inländische Beschränkung.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 52 §§ im Datensatz