Deregulierung, aber richtig

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Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 21/1958 · in Kraft seit 1959-01-01

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Zollabkommen erleichtert die vorübergehende abgabenfreie Einfuhr privat genutzter Wasser- und Luftfahrzeuge. Es ist freiheitsfördernd und ohne inländische Beschränkung.

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