Bestimmte auf Dollar lautende Österreichische Obligationen (USA)
· Vertrag – USA · BGBl. Nr. 215/1957 · in Kraft seit 1957-09-11
39/09 Auslandsschulden · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Abkommen von 1957 errichtete ein Schiedsgericht fuer auf Dollar lautende Vorkriegsanleihen mit einer Anmeldefrist von nur eineinhalb Jahren. Diese Aufgabe ist seit Jahrzehnten erledigt, der Vertrag ist verbraucht.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 2 ↗ RIS
Artikel II 1. Inhaber der in Anlage A aufgezählten Obligationen, die behaupten, daß diese Obligationen ungerechtfertigter Weise für ungültig erklärt worden sind, können diese zwecks Feststellung ihrer Anrechte auf gültige Schuldverschreibungen dem Schiedsgericht innerhalb anderthalb Jahren nach der ersten Veröffentlichung der im Artikel XII dieses Abkommens vorgeschriebenen Verlautbarung, eventuell zu einem späteren Zeitpunkt nach Maßgabe des Artikels XV, unterbreiten. Ein Inhaber, der eine Obligation dem Schiedsgericht vorlegt, hat ebenso Beweismittel zu unterbreiten, um nachzuweisen, daß diese Obligation den Erfordernissen des Paragraphen 2a) oder b) dieses Artikels entspricht. 2. Ist das Schiedsgericht nach Prüfung sämtlicher einschlägiger, ihm vom Inhaber vorgelegter oder anderweitig zugegangener Beweismittel zur Überzeugung gelangt, daß eine ihm gemäß Paragraph 1 unterbreitete Obligation entweder 3. Ist das Schiedsgericht nach Prüfung des ihm vorliegenden Beweismaterials nicht davon überzeugt, daß die Voraussetzungen des Paragraphen 2 a) oder b) erfüllt sind, so hat es eine dahingehende Feststellung zu treffen und sämtliche Parteien davon schriftlich zu verständigen, unter Ang
KI-Analyse · 2026-07-20 · 19 §§ im Datensatz