Deregulierung, aber richtig

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Finanzierung des Ausbaues der Arlberglinie (Buchs-Salzburg) (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 268/1957 · in Kraft seit 1957-10-21

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen finanzierte einmalig den Ausbau der Arlbergbahn; die Finanzierung ist längst abgewickelt, ein aktueller Regelungsbedarf besteht nicht.

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Überholt / gegenstandslos

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