Österreichische öffentliche Vorkriegs-Auslandsschulden
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 182/1956 · in Kraft seit 1956-09-01
39/09 Auslandsschulden · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Regelung betrifft die Abwicklung der österreichischen öffentlichen Vorkriegs-Auslandsschulden aus der Zwischenkriegszeit. Diese Schuldenregelung ist längst vollständig abgewickelt und ohne gegenwärtige Bedeutung.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 9 §§ im Datensatz