Deregulierung, aber richtig

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Österreichische öffentliche Vorkriegs-Auslandsschulden

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 182/1956 · in Kraft seit 1956-09-01

39/09 Auslandsschulden · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Regelung betrifft die Abwicklung der österreichischen öffentlichen Vorkriegs-Auslandsschulden aus der Zwischenkriegszeit. Diese Schuldenregelung ist längst vollständig abgewickelt und ohne gegenwärtige Bedeutung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

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