Zahlungsabkommen (Spanien)
· Vertrag – Spanien · BGBl. Nr. 88/1956 · in Kraft seit 1956-03-21
39/07 Zahlungsverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Zahlungsabkommen von 1956 stammt aus der Zeit devisenrechtlicher Beschränkungen der Nachkriegszeit. Mit freiem Kapitalverkehr im EU-Binnenmarkt und dem Euro ist es vollständig überholt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 11 §§ im Datensatz