Deregulierung, aber richtig

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Internationales Abkommen zur Erleichterung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 187/1956 · in Kraft seit 1956-07-08

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen erleichtert die Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial und baut Handelshemmnisse ab. Es wirkt marktöffnend und schränkt keine Freiheiten ein.

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