Internationales Abkommen zur Erleichterung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 187/1956 · in Kraft seit 1956-07-08
39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen erleichtert die Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial und baut Handelshemmnisse ab. Es wirkt marktöffnend und schränkt keine Freiheiten ein.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz