Deregulierung, aber richtig

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Schlussakte über die Konferenz der Vereinten Nationen über Zollformalitäten bei der vorübergehenden Einfuhr privater Straßenkraftfahrzeuge und im Reiseverkehr

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 131/1956 · in Kraft seit 1956-06-28

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Schlussakte der UN-Konferenz von 1954 ist ein historisches Protokolldokument, das die Unterzeichnerstaaten auflistet und den Konferenzabschluss festhält. Als EU-Mitglied richtet sich Österreich in Zollformalitäten für Reiseverkehr und vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach EU-Recht. Die Schlussakte selbst hat keine eigenständige rechtliche Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

39/04 Zollabkommen (Übersetzung) SCHLUSSAKTE ÜBER DIE KONFERENZ DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER ZOLLFORMALITÄTEN BEI DER VORÜBERGEHENDEN EINFUHR PRIVATER STRASSENKRAFTFAHRZEUGE UND IM REISEVERKEHR StF: BGBl. Nr. 131/1956 (NR: GP VII RV 616 AB 667 S. 83. BR: S. 112.) Englisch, Französisch, Spanisch *Ägypten 131/1956 *Argentinien 131/1956 *Belgien 131/1956 *Bolivien 131/1956 *China 131/1956 *Costa Rica 131/1956 *Deutschland/BRD 131/1956 *Dominikanische R 131/1956 *Ecuador 131/1956 *Frankreich 131/1956 *Guatemala 131/1956 *Haiti 131/1956 *Heiliger Stuhl 131/1956 *Honduras 131/1956 *Indien 131/1956 *Iran 131/1956 *Israel 131/1956 *Italien 131/1956 *Japan 131/1956 *Jugoslawien 131/1956 *Kambodscha 131/1956 *Kanada 131/1956 *Kuba 131/1956 *Libanon 131/1956 *Luxemburg 131/1956 *Mexiko 131/1956 *Monaco 131/1956 *Myanmar 131/1956 *Niederlande 131/1956 *Panama 131/1956 *Peru 131/1956 *Philippinen 131/1956 *Portugal 131/1956 *Schweden 131/1956 *Schweiz 131/1956 *Spanien 131/1956 *Sri Lanka 131/1956 *Uruguay 131/1956 *USA 131/1956 *Vereinigtes Königreich 131/1956 Nachdem die Schlußakte über die Konferenz der Vereinten Nationen über Zollformalitäten bei der vorübergehenden Einfuhr privater Straßenk

Art. 1 ↗ RIS

C. Nichtstaatliche Organisationen mit beratender Stellung beim Wirtschafts- und Sozialrat: Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten Vertreter und Beobachter diese Schlußakte am Sitze der Vereinten Nationen in New York am vierten Juni neunzehnhundertvierundfünfzig unterzeichnet, und zwar in einer einzigen Ausfertigung in englischer, französischer und spanischer Sprache, wobei jeder Text in gleicher Weise authentisch ist. Der Generalsekretär wird ersucht, eine beglaubigte Übersetzung dieser Schlußakte in chinesischer und russischer Sprache anzufertigen und die chinesischen und russischen Texte den englischen, französischen und spanischen Texten beizufügen, wenn er die beglaubigten Abschriften den Staaten nach Absatz 13 übermittelt. Transportkommission 09.09.2025 10003870 NOR40064160

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz