Deregulierung, aber richtig

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Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 131/1956 · in Kraft seit 1956-06-28

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Zusatzprotokoll erleichtert die zollfreie Einfuhr von Werbematerial für den Fremdenverkehr. Es baut Handelshemmnisse ab und beschränkt keine Freiheiten.

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