Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 131/1956 · in Kraft seit 1956-06-28
39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Zusatzprotokoll erleichtert die zollfreie Einfuhr von Werbematerial für den Fremdenverkehr. Es baut Handelshemmnisse ab und beschränkt keine Freiheiten.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 21 §§ im Datensatz