Doppelbesteuerung – Einkommen-, Vermögens- und Erbschaftssteuer (Liechtenstein)
· Vertrag – Liechtenstein · BGBl. Nr. 214/1956 · in Kraft seit 1956-09-26
39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein; solche Abkommen bleiben nötig und werden nicht durch EU-Recht ersetzt. Der ältere Vertrag wirkt allenfalls noch für Restbereiche fort.
Kategorien
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