Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Internationale Finanz-Corporation

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 204/1956 · in Kraft seit 1956-09-28

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen begründet die Mitgliedschaft in der Internationalen Finanz-Corporation (Weltbankgruppe), die private Unternehmen in Entwicklungsländern fördert. Legitime Zusammenarbeit ohne inländische Freiheitsbeschränkung.

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