Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 165/1955 · in Kraft seit 1953-01-21

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen errichtet den Rat für die Zusammenarbeit im Zollwesen (heute Weltzollorganisation), der bis heute die internationale Zollzusammenarbeit koordiniert. Es hat keine freiheitsbeschränkende Wirkung im Inland.

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