Übereinkommen über die Regelung des Grenzverkehrs (Italien)
· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 253/1951 · in Kraft seit 1951-08-02
39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Uebereinkommen mit Italien von 1951 zur Regelung des Grenzverkehrs (Zollabkommen); dieser Gegenstand wird heute vollstaendig durch die EU-Zollunion und Schengen erfasst.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
39/04 Zollabkommen Übereinkommen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des Grenzverkehrs. StF: BGBl. Nr. 253/1951 idF BGBl. Nr. 56/1952 (DFB) Deutsch, Italienisch Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 21 durch den obzitierten Notenwechsel am 2. August 1951 in Kraft getreten. Die österreichische Bundesregierung und italienische Regierung sind, in der Absicht, die zwischen Österreich und Italien bestehenden guten nachbarlichen Beziehungen weiter auszubauen, über folgende Bestimmungen, betreffend den Grenzverkehr, übereingekommen: Dokumentalistische Gliederung: Anlage A = Anlage 1 Anlage B = Anlage 2 Anlage I = Anlage 3 Anlage II = Anlage 4 Notenwechsel = Anlage 5 Beilage A zum Notenwechsel = Anlage 6 Beilage B zum Notenwechsel = Anlage 7 e-rk3 15.03.2023 10003829 NOR11003864 N3195113437T
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