Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 105/1949 · in Kraft seit 1948-08-27

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen begründet Österreichs Mitgliedschaft in der Weltbank (IBRD). Es dient legitimer außen- und entwicklungspolitischer Zusammenarbeit und beschränkt keine inländischen Freiheiten.

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