Abkommen über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 105/1949 · in Kraft seit 1948-08-27
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen begründet Österreichs Mitgliedschaft in der Weltbank (IBRD). Es dient legitimer außen- und entwicklungspolitischer Zusammenarbeit und beschränkt keine inländischen Freiheiten.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 14 §§ im Datensatz