Grenzverkehr (Schweiz)
· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 116/1948 · in Kraft seit 1948-02-25
39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen erleichtert den Grenzverkehr mit der Schweiz; obwohl das Zollrecht Unionskompetenz ist, sind praktische Grenzerleichterungen mit dem Nicht-EU-Nachbarn weiterhin zulässig und sinnvoll.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 19 §§ im Datensatz