Deregulierung, aber richtig

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Grenzverkehr (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 116/1948 · in Kraft seit 1948-02-25

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Zollrecht ist EU-Kompetenz (Zollunion); praktische Grenzerleichterungen mit dem Nicht-EU-Nachbarn bleiben aber operativ zulässig.

Begründung

Das Abkommen erleichtert den Grenzverkehr mit der Schweiz; obwohl das Zollrecht Unionskompetenz ist, sind praktische Grenzerleichterungen mit dem Nicht-EU-Nachbarn weiterhin zulässig und sinnvoll.

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KI-Analyse · 2026-07-20 · 19 §§ im Datensatz