Deregulierung, aber richtig

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Österreichisch-türkisches Clearingübereinkommen (Abänderung)

· Vertrag – Türkei · BGBl. Nr. 433/1936 · in Kraft seit 1936-10-26

39/07 Zahlungsverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Änderung des österreichisch-türkischen Clearingübereinkommens stammt aus dem Jahr 1936 und bezog sich auf Auswirkungen der damaligen Abwertung des französischen Francs. Clearingvereinbarungen dieser Art sind längst durch moderne bilaterale Handels- und Zahlungsabkommen sowie internationale Währungsregeln ersetzt worden. Das Dokument hat keinerlei operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Österreichisch-türkisches Clearingübereinkommen (Abänderung) BGBl. Nr. 433/1936 26.10.1936 Abänderung des Österreichisch-Türkischen Clearingübereinkommens. StF: BGBl. Nr. 433/1936 Die Bestimmungen dieses Notenwechsels sind am 26. Oktober 1936 in Kraft getreten.

Art. 1 ↗ RIS

(Übersetzung.) Ankara, am 26. Oktober 1936. Herr Minister! Ich beehre mich, Euer Exzellenz zur Kenntnis zu bringen, daß die österreichische Bundesregierung in Erwägung der Schwierigkeiten, die die Abwertung des französischen Francs für die Anwendung des Artikels 4 des am 23. Juli 1936 in Ankara unterzeichneten österreichisch-türkischen Clearingübereinkommens mit sich bringt, der Regierung der türkischen Republik vorschlägt, den Artikel 4 des oberwähnten Übereinkommens wie folgt abzuändern: „Für alle bei den beiderseitigen Notenbanken durchzuführenden Erläge und Auszahlungen wird der Kurs des türkischen Pfundes zum österreichischen Schilling nach dem letztbekannten Kurs für Auszahlung London im österreichischen Privatclearing und auf Grund des jeweils durch die Zentralbank der türkischen Republik festgesetzten Kurses für Zahlung London bestimmt. Die Österreichische Nationalbank wird fortlaufend der Zentralbank der türkischen Republik den Kurs für Zahlung London im österreichischen Privatclearing drahten. Die Zentralbank der türkischen Republik wird fortlaufend der Österreichischen Nationalbank den von ihr festgesetzten Kurs für Zahlung London drahten. Österreichische oder türkische

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz