Deregulierung, aber richtig

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Kapitalverkehrsteuergesetz

KVG · BG · BGBl. Nr. 158/1966 · in Kraft seit 1966-08-10

32/06 Verkehrsteuern · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn
50%Konfidenz

Begründung

Das Kapitalverkehrsteuergesetz beruht auf längst abgeschafften Steuern (u. a. wurde die Gesellschaftsteuer 2016 beendet); sichtbare Teile werden bereits „nicht mehr erhoben“. Das Gesetz ist weitgehend gegenstandslos und sollte bereinigt werden.

Kategorien

Überholt/gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel I ↗ RIS

Artikel I (Anm.: aus BGBl. Nr. 158/1966, zu § 11, dRGBl. I S 1058/1934) Die Wertpapiersteuer gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom 16. Oktober 1934, DRGBl. I S. 1058, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 57/1948 ist für Vorgänge, die nach dem 31. Dezember 1967 eintreten, nicht mehr zu erheben.

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 2 §§ im Datensatz