Deregulierung, aber richtig

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Österreichisch-ungarische Vorkriegsschulden

· Vertrag – Polen · BGBl. Nr. 284/1932 · in Kraft seit 1931-04-21

39/09 Auslandsschulden · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Abkommen von 1930 regelt die Bereinigung von Vorkriegsschulden aus der Zeit der österreichisch-ungarischen Monarchie, lautend auf Papierkronen und Gulden. Diese Währungen wurden nach dem Ersten Weltkrieg abgeschafft; die betroffenen Eisenbahnobligationen aus den 1870er- bis 1900er-Jahren sind längst erloschen. Das Abkommen hat seit Jahrzehnten keinerlei operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel I. Zur Auffüllung der Unterdeckung Polens in den Titres der österreichischen und ungarischen auf Papierkronen oder Gulden lautenden Vorkriegsrenten wird Österreich aus seinem Block auf den polnischen Block die Titres der österreichischen Überdeckung in den genannten Renten im Betrage von Kronen Nominale 67,734.148 übertragen. Eine Verpflichtung Österreichs zur effektiven Lieferung der Titres besteht nicht. Sollte diese Übertragung die etwa erforderlichen Genehmigungen nicht finden, so wird Österreich an Polen den entsprechenden Teil der Summe abtreten, welche ihm auf Grund seiner Überdeckung zugesprochen werden wird. Die so abgetretene Summe muß den auf die österreichische Überdeckung im Betrage von Kronen Nominale 67,734.148 zugewiesenen Zahlungen entsprechen, so daß sie auf jeden Fall mit den Beträgen übereinstimmen muß, welche für den Dienst der im Besitze ausländischer Inhaber befindlichen Renten (Auslandblock) im gleichen Betrage notwendig sein werden. Als Preis für die vorerwähnte Übertragung oder in Ermangelung derselben für die Abtretung der vorerwähnten Beträge wird Polen an Österreich den Betrag von 335.000 österreichischen Schilling zahlen.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel II. die 5prozentigen Schuldverschreibungen der Albrechtsbahn vom Jahre 1872 363.600 K die 4prozentigen Schuldverschreibungen der Albrechtsbahn vom Jahre 1890 10,112.000 “ die 4prozentigen Schuldverschreibungen der Albrechtsbahn vom Jahre 1893 1,858.600 “ die 4prozentigen Schuldverschreibungen der Karl-Ludwig-Bahn vom Jahre 1890 33,843.600 “ die 4prozentigen Schuldverschreibungen der Karl-Ludwig-Bahn vom Jahre 1902 32,118.800 “ Diese Beträge an Titres, welche als im Besitze österreichischer Staatsangehöriger stehend qualifiziert worden sind, können sich vermindern, insoweit genügende Beweise dafür geliefert werden, daß die in den obengenannten Ziffern enthaltenen Titres am 21. Mai 1924 Personen gehört haben, die eine andere als die österreichische Staatsangehörigkeit hatten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz