Deregulierung, aber richtig

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Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)

· Vertrag – Deutschland · RGBl. Nr. 41/1891 · in Kraft seit 1891-05-01

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Zollvertrag von 1890 ueber den Anschluss von Mittelberg (Kleinwalsertal) an den deutschen Zollverband; die zoll- und verbrauchsteuerrechtliche Materie ist heute durch die EU-Zollunion und Unionsrecht abgedeckt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

39/04 Zollabkommen Vertrag zwischen Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche vom 2. December 1890 über den Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband. (Beschlossen zu Wien am 2. December 1890, von seiner k. und k. Apostolischen Majestät ratificirt zu Wien am 24. Februar 1891, in den beiderseitigen Ratificationen ausgewechselt zu Wien am 27. Februar 1891.) StF: RGBl. Nr. 41/1891 Nachdem zwischen Unserem Bevollmächtigten und jenem Seiner Majestät des deutschen Kaisers, Königs von Preußen, wegen des Anschlusses der zum Lande Vorarlberg gehörigen Gemeinde Mittelberg an das Zollsystem des Deutschen Reiches ein Vertrag sammt Schlußprotokoll am 2. December 1890 zu Wien abgeschlossen und unterzeichnet worden ist, welcher von Wort zu Wort, wie folgt, lautet: So haben Wir nach Prüfung der Bestimmungen dieses Vertrages und des Schlussprotokolles dieselben gutgeheißen und genehmigt und versprechen, auch mit Unserem kaiserlichen und königlichen Worte für Uns und Unsere Nachfolger dieselben ihrem ganzen Inhalte nach getreu zu beobachten und beobachten zu lassen. Zu dessen Bestätigung haben Wir die gegenwärtige Urkunde eigenhändig unterzeichnet und mit Unser

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