Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mistelbach

· V · BGBl. II Nr. 190/1999 · in Kraft seit 1999-06-25

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtet die zweite Notarstelle in Mistelbach und ist deren dauerhaft geltende Rechtsgrundlage. Notariate leisten einen öffentlich anerkannten Beitrag zur Rechtssicherheit für die Bevölkerung im Weinviertel. Eine Aufhebung würde keinen Beitrag zur Deregulierung leisten, sondern die Rechtsgrundlage der bestehenden Stelle gefährden.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Mistelbach errichtet. 31.10.2017 10003713 NOR12041012 N2199960083L

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz