Regionalfahne, Regionalemblem - Sonderverwaltungsregion Hongkong
· K · BGBl. II Nr. 155/1999 · in Kraft seit 1999-05-15
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung schützt die Regionalfahne und das Regionalemblem der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China dauerhaft vor privater Markenregistrierung in Österreich. Hongkong besteht als Sonderverwaltungsregion fort, und der Schutz ihrer offiziellen Symbole vor markenrechtlichem Missbrauch ist sachlich gerechtfertigt. Die Kundmachung entfaltet weiterhin Rechtswirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Regionalfahne und das Regionalemblem der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz